Beratung

Alle Lehrkräfte beraten Schüler*innen und Eltern zu Fragen der fachlichen Leistungen, zu Schullaufbahnentscheidungen oder zur Berufswahlorientierung. Manchmal benötigt man aber einen vertrauensvollen, geschützten Raum

  • für ein individuelles Gespräch über Sorgen und Nöte,
  • um einen Konflikt lösen zu können,
  • um ein dringendes Problem ansprechen zu können,
  • oder weil man Hilfe von externen Partnern braucht.

Dafür stehen an unserer Schule als Beratungslehrer Herr Knetsch und die Sozialpädagog*innen Frau Weiß und Herr Pickhardt zur Verfügung. Sie helfen Schüler*innen, aber auch Eltern und allen Lehrkräften.

 

Beratungskonzept der Helene-Lange-Realschule

Beratungsarbeit ist Beziehungsarbeit und basiert auf Vertrauen. Deshalb ist an der Helene-Lange-Realschule generell jede Lehrerin und jeder Lehrer bei jeglicher Art von Problemen ansprechbar. Ob als Fachlehrer/in oder als Klassenlehrer/in spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Fachlehrer*in -> Klassenlehrer*in

Bei vielen Problemen binden die Fachlehrer*innen gegebenenfalls die zuständigen Klassenlehrer*innen ein. Diese sind die Koordinationsstelle, die darüber entscheidet, ob sie in einem bestimmten Fall weitere „Beratungsinstanzen“ einschaltet oder die Situation eigenständig für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellend lösen kann.

Klassenlehrer*in -> Beratungsteam

Manchmal ist es erforderlich, dass ein Mitglied des Beratungsteams der Schule hinzu gezogen wird. Dies ist häufig dann der Fall, wenn es sich um sehr individuelle Probleme handelt, die möglicherweise nicht in einem einzelnen Beratungsgespräch geklärt werden können.

Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Beratungsteams

Das Beratungsteam setzt sich zusammen aus dem Beratungslehrer, Herrn Knetsch, und den Sozialpädagog*innen, Frau Czaja, Frau Weiß, Herr Pickhardt die eng zusammen arbeiten und sich im Zweifelsfall absprechen, wer sich um welche Beratungsangelegenheit kümmert.

Generell lässt sich dabei folgendes unterscheiden:

Die Sozialpädagog*innen kümmern sich vor allem um individuelle Problemlagen z.B. aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, psychische und soziale Entwicklung und Erziehungsberatung (in Bezug auf die Eltern).

Um den großen Bereich der Konfliktbearbeitung, wie z.B. Streitschlichtung, Mobbing-Situationen in Klassen etc., kümmern sich alle Mitglieder des Beratungsteams immer in enger Absprache untereinander, wer für welchen Beratungsfall zuständig ist.

Das Schulleitungsteam ist Teil des Beratungsteams, das sich in regelmäßigen Abständen trifft, um die enge Zusammenarbeit gewährleisten zu können.

 

Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, d.h. alle Gespräche werden vertraulich behandelt und Inhalte nur nach vorheriger Absprache weitergegeben.

Beratung kann in folgenden Bereichen stattfinden:

Für Schülerinnen und Schüler

  • bei Schulschwierigkeiten
  • bei Problemen in der Familie, mit Freunden, mit sich selbst
  • bei Konflikten zwischen Schülern oder Schülern und Eltern
  • in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Fachdiensten

Für Eltern

  • bei Erziehungsfragen
  • zum Austausch über gemeinsame Vorgehensweisen
  • bei der Vermittlung von Kontakten zu öffentlichen Diensten und anderen unterstützenden Einrichtungen

Für Lehrerinnen und Lehrer

  • bei sozialpädagogischen Fragen
  • für Informationen, Beratung und Vermittlung an außerschulische Einrichtungen